Semesterticket

Das Semesterticket kann nur deshalb so preiswert angeboten werden, weil jede/r Student/in zum Kauf verpflichtet ist. Es gibt Ausnahmefälle in denen der Beitrag erstattet und das Semesterticket vom Studierendenausweis entfernt wird.

Befreiungs-Anträge können per E-Mail an asta@asta-htw.de oder per Post eingereicht werden. Für schnelle und ausführliche Auskünfte steht das AStA-Büro telefonisch oder persönlich zur Verfügung

In folgenden Fällen kann der Ticketbeitrag bzw. ein Teil erstattet werden:

  • bei Schwerbehinderten, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und   
         den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke (aG)
         nachweisen können
  • bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten
  • bei Studierenden, die das Studium beenden (Antragsfrist: 2 Wochen nach Exmatrikulation)
  • Studierende, die ihre Bachelor- bzw. Masterthesis in einem Unternehmen schreiben und sich dabei mind. 3
         Monate pro Semester außerhalb des Vertragsgebiets aufhalten
  • Studierende mit Auslandsphasen, die länger als 3 Monate pro Semester dauern
  • bei Studierenden, die aus sozialen Gründen das Ticket nicht zahlen können.
         (Entscheidung liegt hier beim AStA)
  • bei Studierenden, die das Studium beenden (Antragsfrist: bis 2 Wochen nach Exmatrikulation) -> anteilig
  • Studierende, die ihre Bachelor- bzw. Masterthesis in einem Unternehmen schreiben und sich dabei mind.             3 Monate außerhalb des Vertragsgebiets aufhalten
  •  bei Studierenden, die aus sozialen Gründen das Ticket nicht zahlen können.
            (Entscheidung liegt hier beim AStA) 
  • bei Studierenden, die nachweislich ein Aufbaustudium CEC IWW absolvieren

Um Gebrauch von diesen Regelungen machen zu können, muss ein Antrag gestellt und der Antragsgrund nachgewiesen werden (Kopie des Praktikumsvertrags, Semesterticket, usw.). Das Formular dazu gibt es im AStA-Büro oder hier im Internet. Hier kann dann auch nachgelesen werden, welche Nachweise für den Antrag erforderlich sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
 
Die Fristen zur Antragstellung sind wie folgt:

  •     bei Exmatrikulation: 14 Tage nach der Exmatrikulation
  •     bei Urlaubssemester oder Auslandsaufenthalt (immer vor Antritt):
  •     Wintersemester: 15. November
  •     Sommersemester: 15. Mai
  • WS 2020/2021 und SS 2021: 124,00 EUR
  • WS 2021/2022 und SS 2022: 127,00 EUR
  • WS 2022/2023 und SS 2023: 130,00 EUR
  • WS 2023/2024 und SS 2024: 133,00 EUR

Im SaarVV-Gebiet sind generell alle Busse, Straßenbahnen und Züge des Nahverkehrs nutzbar. Das Semesterticket gilt im gesamten Verbundgebiet des SaarVV. Zur Weiterfahrt über das Verbundgebiet hinaus können ab der Grenze des Verbundgebiets Anschlussfahrkarten gelöst werden.

Die Gültigkeit des Semestertickets erstreckt sich bei der DB Regio AG auf die Züge des Nah- und Regionalverkehrs (RE, RB, S-Bahn) und ist im 
gesamten ÖPNV des Saarlandes gültig.

Studierende haben die Möglichkeit, ihr saarländisches Semesterticket auf ein Deutschlandticket aufzustocken. Dies geschieht durch ein Upgrade beim SaarVV. Die Differenz zum Preis des Semestertickets wird monatlich per Lastschrift abgebucht. Das erweiterte Ticket ist digital und gilt semesterweise. Eine erneute Beantragung für jedes neue Semester ist erforderlich und muss jeweils bis zum 10. des vorangehenden Monats erfolgen.

Das Semesterticket selbst bleibt unverändert und läuft weiter. Eine Kündigung des aufgestockten Deutschlandtickets ist monatlich möglich und muss bis zum 10. eines Monats erfolgen, damit das Ticket zum Ende des Monats erlischt.

Für weitere Informationen kann die offizielle Webseite des SaarVV konsultiert werden: SaarVV Abo/Aufstockermodell für Studierende.

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